Ein Altenheimleiter und eine Altenheimleiterin befassen sich mit allen
Geschäftsabläufen innerhalb einer Einrichtung für älteren und
hilfebedürftigen Menschen. Sie übernehmen dabei die Organisation, Planung
und Überwachung der Arbeitsabläufe hinsichtlich der Betreuung und Pflege
von Senioren, deren Lebensumständen und den begleitenden
Behandlungsmaßnahmen bei Krankheiten oder körperlichen, geistigen und
seelischen Einschränkungen. Weitergehend sichern sie die wirtschaftliche
Tragbarkeit des Unternehmens, befassen sich mit Kostenrechnungen und
überwachen die Auslastungen und Einnahmen. Sie treten mit angehörigen und
Krankenkassen in Verhandlungen und führen Werbe- und Marketingmaßnahmen
durch. Ihr Einkommen und somit auch ihr Stundenlohn und Stundensatz
richten sich nicht zuletzt nach ihren Arbeitsaufkommen und
Auftragsvolumen.